ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Cadmiumchlorid-Hemi(pentahydrat)
CAS-NR.: 7790-78-5
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
GHS-Einstufung in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Akute Toxizität, oral (Kategorie 3), H301
Akute Toxizität, Einatmen (Kategorie 1), H330
Keimzell-Mutagenität (Kategorie 1B), H340
Karzinogenität (Kategorie 1B), H350
Reproduktionstoxizität (Kategorie 1B), H360
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition (Kategorie 1), H372
Akute aquatische Toxizität (Kategorie 1), H400
Chronische aquatische Toxizität (Kategorie 1), H410
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Piktogramm
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweis(e)
H301 Giftig bei Verschlucken.H330 Tödlich bei Einatmen.
H340 Kann genetische Defekte verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweis(e)
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Nicht handhaben, bevor alle Sicherheitshinweise gelesen und verstanden wurden.
verstanden wurden.
P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dämpfe/ Spray nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch die Haut gründlich waschen.
P270 Bei der Arbeit mit diesem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
schutz.
P284 Atemschutz tragen.
P301 + P310 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt/
Arzt. Mund ausspülen.
P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für das
atmen. Sofort ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt anrufen.
P308 + P313 BEI Exposition oder Besorgnis: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttetes Produkt aufnehmen.
P403 + P233 An einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Nicht anderweitig eingestufte (HNOC) oder nicht vom GHS abgedeckte Gefahren - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Inhaltsstoffe
Formel: CdCl2 2.5H2O
Molekulargewicht : 228.36 g/mol
CAS-Nr. : 7790-78-5
EG-Nr. : 233-296-7
Index-Nr. : 048-008-00-3
Gefährliche Bestandteile
Bestandteil Einstufung Konzentration
Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat Aufgenommen in die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Akute Tox. 3; Akute Tox. 1;
Muta. 1B; Carc. 1B; Repr. 1B;
STOT RE 1; Aquatisch Akut 1;
Aquatic Chronic 1; H301,
H330, H340, H350, H360,
H372, H410
<= 100 %
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Ratschlag
Einen Arzt aufsuchen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen und sich aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Bereich.
Bei Einatmen
Bei Einatmung: Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Einen Arzt aufsuchen
Arzt.
Bei Hautkontakt
Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Opfer sofort in ein Krankenhaus bringen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Bei Verschlucken
Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Mund mit Wasser ausspülen. Einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung beschrieben (siehe Abschnitt 2.2)
und/oder in Abschnitt 11
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefährdungen
Chlorwasserstoffgas, Cadmium/Cadmiumoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
5.4 Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Atemschutz tragen. Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gas vermeiden. Sicherstellen
ausreichende Belüftung.
Personal in sichere Bereiche evakuieren. Vermeiden Sie das Einatmen von Staub.
Zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt
Weitere Leckagen oder Verschüttungen verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. In die Umwelt ableiten
Umwelt
muss vermieden werden.
6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung
Aufnehmen und staubfrei entsorgen. Auffegen und aufschaufeln. Aufbewahrung in geeigneten, geschlossenen
Behälter zur
Entsorgung aufbewahren.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Staub- und Aerosolbildung vermeiden, bei der Weiterverarbeitung von festen Stoffen können
Materialien kann zur
zur Bildung von brennbaren Stäuben führen. Die Möglichkeit der Bildung brennbarer Stäube sollte berücksichtigt werden.
in Betracht gezogen werden
bevor eine weitere Verarbeitung erfolgt.
An Orten, an denen sich Staub bildet, ist für eine angemessene Absaugung zu sorgen.
Zu Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahren.
Hygroskopisch. Unter Inertgas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. Luftempfindlich.
Lagerklasse (TRGS 510): Nicht brennbar, akut giftig Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Begrenzungsparameter
Bestandteile mit Arbeitsplatzkontrollparametern
Inhaltsstoff CAS-Nr. Wert Kontroll
Parameter
Grundlage
Cadmiumchlorid
Halbpentahydrat
7790-78-5 TWA 0,010000
mg/m3
USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Bemerkungen Nierenschäden
Stoffe, für die es einen Biologischen Expositionsindex oder Indizes gibt
(siehe Abschnitt BEI®)
Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen
variiert
TWA 0,002000
mg/m3
USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Nierenschäden
Stoffe, für die es einen Biologischen Expositionsindex oder Indizes gibt
(siehe Abschnitt BEI®)
Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen
variiert
Potenziell berufsbedingtes Karzinogen
Siehe Anhang A
Potenziell berufsbedingtes Karzinogen
Siehe Anhang A
PEL 0,005000
mg/m3
OSHA Speziell geregelte
Chemikalien/Karzinogene
1910.1027Diese Norm gilt für alle beruflichen Expositionen gegenüber Cadmium und
Cadmiumverbindungen, in allen Formen und in allen Branchen, die unter das
dem Occupational Safety and Health Act fallen, mit Ausnahme der Bauindustrie
Baugewerbe, das unter 29 CFR 1926.63 fällt.
Von der OSHA speziell geregeltes Karzinogen
PEL 0,005000
mg/m3
Speziell von der OSHA geregelte
Chemikalien/Karzinogene
1910.1027
Diese Norm gilt für alle beruflichen Expositionen gegenüber Cadmium und
Cadmiumverbindungen in allen Formen und in allen Branchen, die unter das
dem Occupational Safety and Health Act fallen, mit Ausnahme der Bauindustrie
Baugewerbe, das unter 29 CFR 1926.63 fällt.
Von der OSHA speziell geregeltes Karzinogen
TWA 0,01 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Nierenschäden
Stoffe, für die es einen Biologischen Expositionsindex oder Indizes gibt
(siehe Abschnitt BEI®)
Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen
variiert
TWA 0,002 mg/m3 USA. ACGIH Schwellengrenzwerte
(TLV)
Nierenschäden
Stoffe, für die es einen Biologischen Expositionsindex oder Indizes gibt
(siehe Abschnitt BEI®)
Verdacht auf Karzinogenität beim Menschen
variiert
PEL 0,005 mg/m3 OSHA Speziell reglementierte
Chemikalien/Karzinogene
1910.1027
Diese Norm gilt für alle beruflichen Expositionen gegenüber Cadmium und
Cadmiumverbindungen, in allen Formen und in allen Branchen, die unter das
dem Occupational Safety and Health Act fallen, mit Ausnahme der Bauindustrie
Baugewerbe, das unter 29 CFR 1926.63 fällt.
Von der OSHA speziell reguliertes Karzinogen
Potenzielles Karzinogen am Arbeitsplatz
Siehe Anhang A
Biologische Grenzwerte für die berufliche Exposition
Komponente CAS-Nr. Parameter Wert Biologische
Probe
Grundlage
Cadmiumchlorid
Halbpentahydrat
7790-78-5 Kadmium 5.0000
μg/l
Im Blut ACGIH - Biologische
Expositions-Indizes
(BEI)
Bemerkungen Nicht kritisch
Cadmium 0,0050
mg/g
Urin ACGIH - Biologische
Expositionsindizes(BEI)
Nicht kritisch
Cadmium 5 μg/l Im Blut ACGIH - Biologische
Expositionsindizes
(BEI)
Nicht kritisch
Kadmium 5μg/g
Kreatinin
Urin ACGIH - Biologische
Expositions-Indizes
(BEI)
Nicht kritisch
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Kontrollen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Vor Pausen und unmittelbar nach dem Umgang mit dem Produkt die Hände
dem Produkt.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Gesichtsschutz und Schutzbrille Geprüfte und zugelassene Augenschutzausrüstung verwenden unter
entsprechenden
Normen wie NIOSH (USA) oder EN 166 (EU) geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Haut
Mit Handschuhen anfassen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Richtige Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden
(ohne
ohne die Außenfläche des Handschuhs zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Kontaminierte Handschuhe entsorgen
nach
nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis. Waschen und trocknen Sie sich die Hände.
Vollständiger Kontakt
Material: Nitrilkautschuk
Mindestschichtdicke: 0,11 mm
Durchbruchzeit: 480 min
Geprüftes Material: Dermatril® (KCL 740 / Aldrich Z677272, Größe M)
Kontakt mit Spritzern
Werkstoff: Nitrilkautschuk
Mindestschichtdicke: 0,11 mm
Durchbruchzeit: 480 min
Geprüftes Material: Dermatril® (KCL 740 / Aldrich Z677272, Größe M)
Datenquelle: KCL GmbH, D-36124 Eichenzell, Telefon +49 (0)6659 87300, E-Mail sales@kcl.de, Test
methode:
EN374
Bei Verwendung in Lösung oder im Gemisch mit anderen Stoffen und unter Bedingungen, die von EN 374 abweichen,
wenden Sie sich an den
Lieferanten der CE-geprüften Handschuhe. Diese Empfehlung hat nur beratenden Charakter und muss von
einem
Arbeitshygieniker und Sicherheitsbeauftragten bewertet werden, der mit der spezifischen Situation der voraussichtlichen Verwendung durch unsere
Kunden vertraut ist. Sie
sollte nicht als Genehmigung für ein bestimmtes Anwendungsszenario ausgelegt werden.
Körperschutz
Kompletter Schutzanzug gegen Chemikalien, Die Art der Schutzausrüstung muss entsprechend der
je nach
der Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am jeweiligen Arbeitsplatz.
Atemschutz
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein luftreinigendes Atemschutzgerät angemessen ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Partikel
Atemschutzgerät Typ
N100 (US) oder Typ P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen. Wenn das Atemschutzgerät das
einzige Schutzmaßnahme ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Atemschutzgerät mit Luftzufuhr. Verwenden Sie Atemschutzmasken und Komponenten
geprüft und
die nach den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder CEN (EU) geprüft und zugelassen sind.
Kontrolle der Umweltexposition
Weitere Leckagen oder Verschüttungen verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Eine Freisetzung in die
Umwelt muss vermieden werden.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
a) AUSSEHEN Form: kristallin
Farbe: weiß
b) Geruch Keine Daten verfügbar
c) Geruchsschwellenwert Keine Daten verfügbar
d) pH-Wert Keine Daten verfügbar
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
punkt
Keine Daten verfügbar
f) Anfangssiedepunkt und
Siedebereich
Keine Daten verfügbar
g) Flammpunkt N/A
h) Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Daten verfügbar
i) Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar
j) Oberer/unterer
Entzündlichkeit oder
Explosionsgrenzen
Keine Daten verfügbar
k) Dampfdruck 13 hPa (10 mmHg) bei 656 °C (1.213 °F)
l) Dampfdichte Keine Daten verfügbar
m) Relative Dichte 3,327 g/cm3
n) Wasserlöslichkeit Keine Daten verfügbar
o) Verteilungskoeffizient: Noctanol/
Wasser
Keine Daten verfügbar
p) Selbstentzündung
temperatur
Keine Daten verfügbar
q) Zersetzung
Temperatur
Keine Daten verfügbar
r) Viskosität Keine Daten verfügbar
s) Explosive Eigenschaften Keine Daten verfügbar
t) Brandfördernde Eigenschaften Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Sicherheitshinweise
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 ReaktivitätKeine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Es liegen keine Daten vor.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Luft Feuchtigkeit vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Andere Zersetzungsprodukte - Keine Daten verfügbar
Im Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
LD50 Oral - Ratte - 665 mg/kg
Dermal: Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Verätzung/Reizung der Haut
Keine Daten verfügbar
Schwere Augenschäden/Augenreizung
Keine Daten verfügbar
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keine Daten verfügbar
Keimzell-Mutagenität
Kann das genetische Material verändern.
In-vivo-Tests zeigten mutagene Wirkungen
Karzinogenität
Dieser Stoff ist oder enthält einen Bestandteil, der laut IARC, OSHA, NTP oder ACGIH als krebserregend eingestuft wurde,
ACGIH, NTP, oder
EPA-Klassifizierung. Chronische Exposition gegenüber Cadmium kann Lungen- und Prostatakrebs verursachen.
Mögliches Karzinogen für den Menschen
IARC: 1 - Gruppe 1: Krebserregend für den Menschen (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
1 - Gruppe 1: Krebserregend für den Menschen (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
NTP: Bekannt als krebserzeugend für den Menschen (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
Bekannt als krebserregend für den MenschenDie Referenznotiz wurde von TD auf der Grundlage der
Hintergrundinformationen des NTP hinzugefügt. (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
OSHA: 1910.1027 (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
OSHA spezifisch geregeltes Karzinogen (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
Reproduktionstoxizität
Kann beim Fötus angeborene Missbildungen verursachen.
Vermutlich reproduktionstoxisch für den Menschen
Kann Störungen der Fortpflanzung verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
Verursacht Organschäden bei längerer oder wiederholter Exposition.
Aspirationsgefahr
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche Informationen
RTECS: EV0178000Nach unserem besten Wissen wurden die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften nicht
gründlich
untersucht.
Magen - Unregelmäßigkeiten - Basierend auf menschlichem Beweismaterial
Magen - Unregelmäßigkeiten - Basierend auf menschlichem Beweismaterial
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1 Toxizität
Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
12.6 Sonstige schädliche Wirkungen
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Überschüssige und nicht wiederverwertbare Lösungen einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen anbieten. Kontaktieren Sie einen lizenzierten
professionellen Entsorgungsdienst
Entsorgungsdienstleister, um dieses Material zu entsorgen. Lösen oder mischen Sie das Material mit einem brennbaren Lösungsmittel
und verbrennen in einer
Verbrennungsanlage mit Nachbrenner und Wäscher verbrennen.
Verunreinigte Verpackungen
Wie unbenutztes Produkt entsorgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
DOT (US)
UN-Nummer: 2570 Klasse: 6.1 Verpackungsgruppe: III
Richtiger Versandname: Cadmiumverbindungen (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
Meldepflichtige Menge (RQ): 10 lbs
Giftige Gefahr beim Einatmen: Nein
IMDG
UN-Nummer: 2570 Klasse: 6.1 Verpackungsgruppe: III EMS-Nr.: F-A, S-A
Richtiger Versandname: CADMIUM COMPOUND (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
Meeresschadstoff:ja
IATA
UN-Nummer: 2570 Klasse: 6.1 Verpackungsgruppe: III
Richtiger Versandname: Cadmiumverbindung (Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat)
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA 302 Bestandteile
Keine der in diesem Material enthaltenen Chemikalien unterliegen den Meldeanforderungen von SARA Titel III, Abschnitt 302.
SARA 313 Bestandteile
Die folgenden Bestandteile unterliegen der Meldepflicht nach SARA Titel III, Abschnitt 313:
Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat
CAS-Nr.
7790-78-5
Datum der Überarbeitung
1993-04-24
Massachusetts Right To Know Bestandteile
Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat
CAS-Nr.
7790-78-5
Datum der Revision
1993-04-24
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
CAS-Nr. Revisionsdatum
Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat 7790-78-5 1993-04-24
New Jersey Recht auf Wissen Bestandteile
Kadmiumchlorid-Halbpentahydrat
CAS-Nr.
7790-78-5
Datum der Revision
1993-04-24
Kalifornien Prop. 65 Bestandteile
WARNUNG! Dieses Produkt enthält eine Chemikalie, die dem
Staat Kalifornien bekannt ist, Krebs zu verursachen.
Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat
CAS-Nr.
7790-78-5
Datum der Überarbeitung
1987-10-01
WARNUNG: Dieses Produkt enthält eine Chemikalie, die dem
Staat Kalifornien bekannt ist, Geburtsfehler oder andere reproduktive
schädigen kann.
Cadmiumchlorid-Halbpentahydrat
CAS-Nr.
7790-78-5
Datum der Überarbeitung
1987-10-01
ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.