ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Edelstahlschaum
CAS-NR.: 65997-19-5
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist nicht als gesundheits- oder umweltgefährdend gemäß der CLP
Verordnung.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
NICHT ZUTREFFEND
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
Keine Daten verfügbar
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
K.A.
Gefährdungspiktogramme
K.A.
Signalwort
K.A.
Gefahrenhinweise
K.A.
WHMIS-EinstufungD2A - Sehr giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 0
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 0
Andere Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: K.A.
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
Rostfreier Stahl
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bei Einatmen:
Bei Beschwerden ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bei Hautkontakt:
Das Produkt ist im Allgemeinen nicht hautreizend.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und erforderliche Spezialbehandlung
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Das Produkt ist nicht brennbar. Für die Brandbekämpfung sind dem Brand entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe gelangen lassen.
Das Material darf nicht in den Boden eindringen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Angaben zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Nicht erforderlich.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Daten; siehe Abschnitt 7.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Chrommetall
mg/m3
ACGIH TLV 0,5; Nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar
Belgien TWA 0,5
Dänemark TWA 0,5
Finnland TWA 0,01
Frankreich VME 0,5
Japan OEL 0,5
Korea TLV 0,5
Niederlande MAC-TGG 0,5
Norwegen TWA 0,5Polen TWA 0,5
Schweden NGV 0,5
Vereinigtes Königreich TWA 0,5
USA PEL 1
Nickel und anorganische Verbindungen, als Ni
mg/m3
ACGIH TLV 1,5; A5 (Metall)
0,2; A1 (unlösliche Verbindungen)
0,1; A4 (lösliche Verbindungen)
Österreich Karzinogen
Dänemark TWA 0,5
Finnland TWA 0,1 (Haut) Karzinogen
Frankreich VME 1; C3-Karzinogen
Deutschland Karzinogen
Ungarn 0,005-.
STEL; Karzinogen (unlösliche Verbindungen)
Japan OEL 1; 2B-Karzinogen
Korea TLV 1.5
Niederlande MAC-TGG 1; Karzinogen
1 (unlösliche Verbindungen)
Norwegen TWA 0,05
Polen TWA 0,25
Russland 0,05-STEL
Schweden NGV 0,5 (Staub)
Schweiz MAK-W 0,5; krebserregend
Vereinigtes Königreich TWA 0,1
USA PEL 1
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte: Nicht erforderlich.
Schutz der Hände: Nicht erforderlich.
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Fest in verschiedenen Formen
Farbe: Silberfarbig
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
Feines Pulver: leicht entzündlich
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbarZersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Keine Daten verfügbar.
Gefahr einer Explosion:
Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte: Keine Daten verfügbar
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Sehr feines Pulver: an der Luft selbstentzündlich.
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Oxidationsmittel
Interhalogene
Halogene
Schwefel
Ammoniak
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Metalloxid-Rauch
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Pulver: reizende Wirkung
Augenreizung oder -verätzung: Pulver: reizende Wirkung
Sensibilisierung: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Keimzell-Mutagenität: Keine Auswirkungen bekannt.
Karzinogenität:EPA-A: Humankarzinogen: ausreichende Beweise aus epidemiologischen Studien, um einen kausalen
Zusammenhang zwischen Exposition und Krebs.
IARC-2B: Möglicherweise krebserregend für den Menschen: begrenzte Beweise beim Menschen in Ermangelung von ausreichenden
Beweise im Tierversuch.
NTP-R: Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit krebserregend: begrenzte Beweise aus Studien am Menschen oder
ausreichende Beweise aus Studien an Versuchstieren.
ACGIH A4: Nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar: Unzureichende Daten für eine Einstufung des Stoffes hinsichtlich seiner
in Bezug auf seine Karzinogenität bei Menschen und/oder Tieren einzustufen.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Chrompulver, Chrom(II)- und Chrom(III)-Verbindungen können Übelkeit, Durchfall, Erbrechen, Haut- und Augenreizungen verursachen,
Erbrechen, Haut- und Augenreizungen und Pneumokoniose verursachen. Obwohl weniger wahrscheinlich als Cr(VI)-Verbindungen, betrachtet das
NTP betrachtet das gesamte Chrom als potenziell krebserregend.
Eisenverbindungen können Erbrechen, Durchfall, rosa Urin, schwarzen Stuhl und Leberschäden verursachen.
Kann die Nieren schädigen. Sie reizen die Atemwege und können bei Einatmung von Stäuben eine Lungenfibrose verursachen.
wenn Stäube eingeatmet werden.
Nickel und Nickelverbindungen können eine Form der Dermatitis verursachen, die als Nickelekzem bekannt ist. Sie können auch
Darmstörungen, Krämpfe und Erstickungsanfälle verursachen. Luftgetragene nickelhaltige Stäube werden als
als krebserregend für die Atemwege.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen:
Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die behördlichen Vorschriften heranzuziehen.Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
Kein Gefahrgut für den Transport.
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA
Keine
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
PUNKT, IMDG, IATA
Keine
Transportgefahrenklasse(n)
PUNKT, ADR, IMDG, IATA
Klasse
Keine
Verpackungsgruppe
PUNKT, IMDG, IATA
Keine
Umweltgefahren:
N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
NICHT ZUTREFFEND
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
Nicht gefährlich nach den oben genannten Spezifikationen.
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt. Dieses Produkt enthält eine Chemikalie, die dem
Staat Kalifornien bekannt ist, Krebs und/oder Reproduktionstoxizität zu verursachen.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
Rostfreier Stahl
Kalifornien Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Rostfreier Stahl
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen zur Verwendungsbeschränkung:Nur für die Verwendung durch technisch qualifizierte Personen.
Dieses Produkt enthält Chrom und unterliegt den Meldeanforderungen von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Dieses Produkt enthält Nickel und unterliegt den Meldepflichten von Abschnitt 313 des
Emergency Planning and Community Right to Know Act von 1986 und 40CFR372.
Andere Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Verwendung)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.