ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Dysprosiumkarbonat
CAS-NR.: 38245-35-1
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
GHS-Einstufung gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Hautreizung (Kategorie 2), H315
Augenreizung (Kategorie 2A), H319
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (Kategorie 3), Atmungssystem, H335
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
GHS-Einstufung in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Hautreizung (Kategorie 2), H315
Augenreizung (Kategorie 2A), H319
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (Kategorie 3), Atmungssystem, H335
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Kontaktlinsen, falls vorhanden und leicht zu handhaben. Weiter abspülen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P321 Spezifische Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anweisungen auf diesem Etikett).
P332 + P313 Bei Auftreten von Hautreizungen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337 + P313 Bei andauernder Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P403 + P233 An einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Nicht anderweitig eingestufte (HNOC) oder nicht vom GHS abgedeckte Gefahren - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Inhaltsstoffe
Formel: C3Dy2O9 xH2O C3Dy2O9 xH2O
Molekulargewicht : 505.03 g/mol
CAS-Nr. : 38245-35-1
EG-Nr. : 225-770-7
Keine Bestandteile sind nach OSHA-Kriterien gefährlich.
Keine Bestandteile müssen nach den geltenden Vorschriften angegeben werden.
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Ratschlag
Einen Arzt aufsuchen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.
Bei Einatmen
Bei Einatmung: Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Einen Arzt aufsuchen
Arzt.
Bei Hautkontakt
Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt
Mindestens 15 Minuten lang gründlich mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken
Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Mund mit Wasser ausspülen. Einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung beschrieben (siehe Abschnitt 2.2)
und/oder in Abschnitt 11
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Feuerlöschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefährdungen
Kohlenoxide, Metalloxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
5.4 Weitere Informationen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gas vermeiden. Sicherstellen
ausreichende
Belüftung. Personal in sichere Bereiche evakuieren. Vermeiden Sie das Einatmen von Staub.
Zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt
Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung
Aufnehmen und staubfrei entsorgen. Auffegen und aufschaufeln. In geeigneten, geschlossenen
Behälter zur
Entsorgung aufbewahren.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Die Bildung von Staub und Aerosolen vermeiden.
Geeignete Absaugung an Stellen vorsehen, an denen sich Staub bildet.
Vorbeugender Brandschutz.
Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
An einem trockenen Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Abgesehen von den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben.
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Begrenzungsparameter
Bestandteile mit Arbeitsplatzkontrollparametern
Enthält keine Stoffe mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Begrenzungen
In Übereinstimmung mit guter Arbeitshygiene und Sicherheitspraxis handhaben. Vor den Pausen Hände waschen
und am Ende des
Arbeitstag.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz nach EN166 Geprüfte und zugelassene Augenschutzgeräte verwenden
zugelassen
gemäß den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder EN 166 (EU).
Schutz der Haut
Mit Handschuhen anfassen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Richtige Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden
(ohne
ohne die Außenfläche des Handschuhs zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Kontaminierte Handschuhe nach
nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis entsorgen. Waschen und trocknen Sie sich die Hände.
Körperschutz
undurchlässige Kleidung, Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration
und
Menge des gefährlichen Stoffes an dem jeweiligen Arbeitsplatz ausgewählt werden.
Schutz der Atemwege
Bei geringer Exposition Partikelmaske Typ P95 (US) oder Typ P1 (EU EN 143) verwenden, bei höherer Schutzstufe
Für höheren Schutz verwenden Sie Atemschutzpatronen vom Typ OV/AG/P99 (US) oder ABEK-P2 (EU EN 143). Verwenden Sie
Atemschutzmasken und
Komponenten, die nach den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder CEN (EU) geprüft und zugelassen sind.
CEN (EU).
Begrenzung der Umweltexposition
Das Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
a) AUSSEHEN Form: Pulver
b) Geruch keine Daten verfügbar
c) Geruchsschwelle keine Daten verfügbar
d) pH-Wert keine Daten verfügbar
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
punkt
keine Daten verfügbar
f) Anfangssiedepunkt und
Siedebereich
keine Daten verfügbar
g) Flammpunkt keine Daten verfügbar
h) Verdampfungsgeschwindigkeit keine Daten verfügbar
i) Entflammbarkeit (fest, gasförmig) keine Daten verfügbar
j) Obere/untere
Entflammbarkeit oder
Explosionsgrenzen
keine Daten verfügbar
k) Dampfdruck keine Daten verfügbar
l) Dampfdichte keine Daten verfügbar
m) Relative Dichte keine Daten verfügbar
n) Wasserlöslichkeit keine Daten verfügbar
o) Verteilungskoeffizient: Noctanol/
Wasser
keine Daten verfügbar
p) Selbstentzündung
temperatur
keine Daten verfügbar
q) Zersetzung
Temperatur
keine Daten verfügbar
r) Viskosität keine Daten verfügbar
s) Explosive Eigenschaften keine Daten verfügbar
t) Brandfördernde Eigenschaften keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Sicherheitshinweise
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
keine Daten verfügbar
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Feuchtigkeit vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Andere Zersetzungsprodukte - keine Daten verfügbar
Im Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
keine Daten verfügbar
Inhalation: keine Daten verfügbar
Dermal: keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
Verätzung/Reizung der Haut
keine Daten verfügbar
Schwere Augenschäden/Augenreizung
keine Daten verfügbar
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
keine Daten verfügbar
Keimzell-Mutagenität
keine Daten verfügbar
Karzinogenität
IARC: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wurde von der IARC als
wahrscheinliches, mögliches oder bestätigtes Karzinogen für den Menschen durch die IARC.
ACGIH: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen durch ACGIH identifiziert.
NTP: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird vom NTP als
NTP als bekanntes oder zu erwartendes Karzinogen identifiziert.
OSHA: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird als
Karzinogen oder potentielles Karzinogen von OSHA identifiziert.
Reproduktionstoxizität
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Einatmen - Kann Reizung der Atemwege verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition
keine Daten verfügbar
Aspirationsgefahr
keine Daten verfügbar
Zusätzliche InformationenRTECS: Nicht verfügbar
Nach unserem besten Wissen wurden die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften nicht
gründlich
untersucht.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
12.1 Toxizität
keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
12.6 Andere schädliche Wirkungen
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Überschüssige und nicht wiederverwertbare Lösungen einem lizenzierten Entsorgungsunternehmen anbieten.
Verunreinigte Verpackungen
Wie unbenutztes Produkt entsorgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
DOT (US)
Kein Gefahrgut
IMDG
Kein Gefahrgut
IATA
Kein Gefahrgut
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA 302 Bestandteile
SARA 302: Keine der in diesem Material enthaltenen Chemikalien unterliegen der Meldepflicht nach SARA Titel III,
Abschnitt 302.
SARA 313-Bestandteile
SARA 313: Dieses Material enthält keine chemischen Komponenten mit bekannten CAS-Nummern, die
überschreiten die
Schwellenwerte (De Minimis) überschreiten, die in SARA Title III, Section 313 festgelegt sind.
SARA 311/312-Gefährdungen
Keine SARA-GefährdungenMassachusetts Right To Know Komponenten
Es gibt keine Komponenten, die dem Massachusetts Right to Know Act unterliegen.
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
Dysprosium(III)-Karbonat-Hydrat
CAS-Nr.
38245-35-1
Datum der Revision
New Jersey Recht auf Kenntnis der Bestandteile
Dysprosium(III)-carbonat-Hydrat
CAS-Nr.
38245-35-1
Datum der Überarbeitung
Kalifornien Prop. 65 Bestandteile
Dieses Produkt enthält keine Chemikalien, die im Staat Kalifornien als krebserregend, geburtsschädigend
Geburtsfehler oder andere
Fortpflanzungsschäden verursachen.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.