ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Ceriumkarbonat
CAS-NR.: 54451-25-1
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS07
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Reizt die Augen. 2A H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG
Xi; reizend
R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt:
N/A
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren
Keine Daten verfügbar
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
GefahrenpiktogrammeGHS07
Signalwort
Warnhinweis
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für eine angenehme Atmung sorgen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Einstufung
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
1
0
1
Gesundheit (akute Auswirkungen) = 1
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 1
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
54451-25-1 Cerium(III)-carbonathydrat
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid, Löschpulver oder Schaum verwenden. Wasser kann unwirksam sein, kann aber zur
Kühlung exponierter Behälter.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder andere Wasserläufe gelangen lassen.
Das Material darf nicht in den Boden eindringen.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Keine Daten vorhanden
Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lagerraum:
Getrennt von Wasser/Feuchtigkeit lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Dieses Produkt ist hygroskopisch.
Unter trockenem Inertgas lagern.
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Informationen über die Gestaltung der technischen Systeme:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
Nicht erforderlich.
Zusätzliche Informationen:
Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Eignung der Handschuhe sollte sowohl durch das Material als auch durch die Qualität bestimmt werden, wobei letztere je nach Hersteller variieren kann.
Hersteller variieren kann.
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Kristallin
Farbe: Weiß
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.pH: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entflammbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbar.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Das Produkt stellt keine Explosionsgefahr dar.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte: Keine Daten verfügbar
Relative Dichte: Keine Daten verfügbar.
Dichte des Dampfes: N/A
Verdampfungsrate: N/A
Löslichkeit in Wasser (H
2
O): Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität
Keine Daten verfügbar
Chemische Stabilität
Stabil unter den empfohlenen Lagerungsbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung treten keine Zersetzungserscheinungen auf.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
Unverträgliche Materialien:
Wasser/Feuchtigkeit
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Metalloxid-Rauch
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenschäden.Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität: Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor.
EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kann Reizung der Atemwege verursachen.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Cerium-Salze erhöhen die Blutgerinnungsrate. Die Exposition gegenüber Cerium
Salzen kann zu erhöhter Wärmeempfindlichkeit, Juckreiz und Hautläsionen führen. Hohe Dosen bei Versuchstieren
haben bei Versuchstieren zu Zuckungen, Ataxie, erschwerter Atmung, Sedierung, Hypotonie und Tod durch Herz-Kreislauf
Kollaps.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen: Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt freisetzen
behördliche Genehmigungen.
Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Methoden der Abfallbehandlung
Empfehlung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung hat nach den behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
Kein Gefahrgut für den Transport.
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA
Keine
Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungDOT, IMDG, IATA
Keine
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, ADR, IMDG, IATA
Klasse
Keine
Verpackungsgruppe
PUNKT, IMDG, IATA
Keine
Umweltgefahren:
N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer
NICHT ZUTREFFEND
Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
K.A.
Transport/Ergänzende Informationen:
Nicht gefährlich nach den oben genannten Spezifikationen.
DOT
Meeresschadstoff (DOT):
Nein
ABSCHNITT 15. RECHTLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe des U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Non-Domestic Substances List (NDSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (Auflistung spezifischer giftiger Chemikalien)
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen:
Nur für den Gebrauch durch technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvorschriften
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
REACH - Vorregistrierte Stoffe
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.