ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Cerium(IV)-sulfat-Hydrat
CAS-NR.: 95838-16-7
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS03 Flamme über Kreis
Ox. Sol. 3 H272 Kann Feuer verstärken; Oxidationsmittel.
GHS05 Ätzend
Hautkorr. 1C H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Nicht anderweitig eingestufte Gefahren Keine Daten verfügbar
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS05
Signalwort Gefahr
Sicherheitshinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P221 Alle Vorsichtsmaßnahmen treffen, um eine Vermischung mit brennbaren Stoffen zu vermeiden.
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen mit
Wasser/Dusche.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
WHMIS-Klassifizierung
C - Oxidierende Stoffe
D2B - Giftiger Stoff, der andere giftige Wirkungen hat
E - Ätzende Stoffe
Klassifizierungssystem
HMIS-Einstufungen (Skala 0-4)
(System zur Identifizierung gefährlicher Stoffe)
GESUNDHEIT
BRAND
REAKTIVITÄT
2
0
2
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefährdung = 2
Sonstige Gefährdungen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
95838-16-7 Cerium(IV)-sulfat-Hydrat
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 237-029-5
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Mit dem Produkt verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Einatmen:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den ArztWichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
Verursacht schwere Augenschäden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung erforderlich:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel Das Produkt ist nicht brennbar. Brandbekämpfungsmaßnahmen entsprechend der
Umgebungsbrand passen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Halocarbon-Löscher
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Dieser Stoff ist ein Oxidationsmittel und seine Reaktionswärme mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen kann eine
Entzündung führen.
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, können folgende Stoffe freigesetzt werden:
Schwefeloxide (SOx)
Metalloxid-Rauch
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Undurchlässigen Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Genehmigungen.
Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung:
Neutralisierungsmittel verwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Wirkt als Oxidationsmittel auf organische Materialien wie Holz, Papier und Fette.
Von brennbarem Material fernhalten.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Stoff/Produkt kann die Zündtemperatur brennbarer Stoffe herabsetzen.
Dieser Stoff ist ein Oxidationsmittel und seine Reaktionswärme mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen kann eine
Entzündung führen.
Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße: Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Getrennt von brennbaren Stoffen lagern.
Getrennt von Reduktionsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit organischen Stoffen lagern.
Getrennt von Metallpulvern lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en) Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern: Nicht erforderlich.
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Typische Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Verschmutzte und kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Auf eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung achten.
Atemschutzgeräte: Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Prüfen Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Auswahl der geeigneten Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille
Vollgesichtsschutz
Körperschutz: Schützende Arbeitskleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: kristallines Pulver
Farbe: Gelb
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/AM Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 195 °C (383 °F) (dez)
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt: N/A
Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Kontakt mit brennbarem Material kann Feuer verursachen.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 3,01 g/cm
3
(25.118 lbs/gal)
Relative Dichte Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte N/A
Verdampfungsrate N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Löslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität Kann Feuer verstärken; Oxidationsmittel.
Chemische Stabilität Stabil unter empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung
gemäß den Spezifikationen.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit Reduktionsmitteln
Reagiert mit brennbaren Stoffen
Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten vorhanden
Unverträgliche Materialien:
Entzündliche Stoffe
Reduktionsmittel
Organische Stoffe
Metallpulver
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Schwefeloxide (SOx)
Metalloxid-Rauch
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität: Verschlucken führt zu einer starken Ätzwirkung im Mund- und Rachenraum und zur Gefahr der
Perforation von Speiseröhre und Magen.
Für die Einstufung relevante LD/LC50-Werte: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Verursacht schwere Verätzungen der Haut.Augenreizung oder -verätzung: Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzell-Mutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität: Von der EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH liegen keine Einstufungsdaten über die krebserregenden Eigenschaften dieses Materials vor.
EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie): Bei Tests mit Labortieren wurden reproduktive Wirkungen beobachtet
mit Labortieren beobachtet.
Subakute bis chronische Toxizität:
Cerium-Salze erhöhen die Blutgerinnungsrate. Die Exposition gegenüber Cerium-Salzen kann die Empfindlichkeit gegenüber
Hitzeempfindlichkeit, Juckreiz und Hautläsionen erhöhen. Hohe Dosen bei Versuchstieren
Versuchstieren haben zu Zuckungen, Ataxie, erschwerter Atmung, Sedierung, Hypotonie und Tod durch
kardiovaskulären Kollaps.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
Zusätzliche ökologische Informationen:
Material nicht ohne behördliche Genehmigung in die Umwelt gelangen lassen.
Das Produkt nicht unverdünnt oder in großen Mengen in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Abwassersysteme.
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, ggf. mit Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA UN3085
Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungDOT Ätzender Feststoff, ätzend, n.a.g. (Cerium(IV)-sulfathydrat)
IMDG, IATA ÄTZENDER FESTSTOFF, ÄTZEND, N.A.G. (Cerium(IV)-sulfathydrat)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe.
Kennzeichnung 5.1+8
Klasse 5.1 (OC2) Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Etikett 5.1+8
IMDG, IATA
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe.
Zettel 5.1+8
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA III
Umweltgefahren: N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Warnung: Oxidierende Stoffe
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code N/A
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
UN-"Modellvorschrift": UN3085, Oxidierender fester Stoff, ätzend, n.a.g. (Cerium(IV)-sulfathydrat), 5.1
(8), III
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Rechtsvorschriften
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS05
Signalwort Gefahr
Sicherheitshinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P221 Alle Vorsichtsmaßnahmen treffen, um eine Vermischung mit brennbaren Stoffen zu vermeiden.
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut abspülen mit
Wasser/Dusche.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht durchführbar. Weiter ausspülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Verzeichnis der chemischen Stoffe der U.S. Environmental Protection Agency Toxic
Substances Control Act Chemical Substance Inventory aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der kanadischen Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Abschnitt 313 (spezifische Listen giftiger Chemikalien) Der Stoff ist nicht aufgeführt.
Kalifornische Proposition 65
Prop 65 - Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs verursachen Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, weiblich Stoff ist nicht aufgelistet.
Prop 65 - Entwicklungstoxizität, männlich Stoff ist nicht aufgelistet.
Informationen über Verwendungsbeschränkungen: Nur zur Verwendung durch technisch qualifizierte Personen Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbote
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Die Substanz ist nicht aufgelistet.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen
Inverkehrbringen und Verwendung sind zu beachten.
Der Stoff ist nicht aufgelistet.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgelistet.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die vorstehenden Angaben werden als richtig angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.