ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG
Produktname: Bariumchromat
CAS-NR.: 10294-40-3
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Angaben zum Lieferanten:
Stanford Advanced Materials
E-Mail: sales@samaterials.de
Telefonnummer: (949) 407-8904
Adresse: 23661 Birtcher Dr., Lake Forest, CA 92630 U.S.A.
ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Einstufung in Übereinstimmung mit 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Oxidierende Feststoffe (Kategorie 2), H272
Akute Toxizität, oral (Kategorie 4), H302
Akute Toxizität, Einatmen (Kategorie 4), H332
Karzinogenität (Kategorie 1B), H350
GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Piktogramm
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweis(e)
H272 Kann Feuer verstärken; Oxidationsmittel.
H302 + H332 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder Einatmen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweis(e)
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Nicht handhaben, bevor alle Sicherheitshinweise gelesen und verstanden worden sind.
P210 Von Hitze fernhalten.
P220 Von Kleidung und brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren.
P221 Alle Vorkehrungen treffen, um Vermischung mit brennbaren Stoffen zu vermeiden.
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dämpfen/ Spray vermeiden.
P264 Nach der Handhabung die Haut gründlich waschen.
P270 Bei der Arbeit mit diesem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 Nur im Freien oder in einem gut belüfteten Raum verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
schutz.
P301 + P312 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Unwohlsein. Mund ausspülen.
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und auf
zum Atmen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P308 + P313 BEI Exposition oder Besorgnis: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P370 + P378 Im Falle eines Brandes: Trockenen Sand, Trockenchemikalien oder alkoholbeständigen
Schaum zum Löschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgung zuführen
Anlage.
Nicht anderweitig eingestufte (HNOC) oder nicht vom GHS abgedeckte Gefahren - keine
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Stoffe
CAS-Nr./Stoffbezeichnung:
10294-40-3 Bariumchromat
Kennzeichnungsnummer(n):
EG-Nummer: 233-660-5
ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmung:
Patient mit Frischluft versorgen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Patient warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert:
Keine Daten verfügbar
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung erforderlich:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel Das Produkt ist nicht brennbar. Brandbekämpfungsmaßnahmen entsprechend der
Umgebungsbrand passen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Halocarbon-Löscher
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Gemisch
Dieser Stoff ist ein Oxidationsmittel und seine Reaktionswärme mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen kann eine
Entzündung führen.
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftige Metalloxiddämpfe
Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollständig undurchlässigen Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt: Das Produkt nicht in die Kanalisation oder andere Gewässer gelangen lassen.
Wasserläufe.
Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung von Sekundärgefahren:
Wirkt als Oxidationsmittel auf organische Materialien wie Holz, Papier und Fette.
Von brennbarem Material fernhalten.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 7 für Informationen zur sicheren Handhabung
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
An einem kühlen, trockenen Ort in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Schutz vor Explosionen und Bränden:
Stoff/Produkt kann die Zündtemperatur von brennbaren Stoffen herabsetzen.
Dieser Stoff ist ein Oxidationsmittel und seine Reaktionswärme mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen kann eine
Entzündung führen.
Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Gefäße: Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung:
Getrennt von brennbaren Stoffen lagern.
Getrennt von Reduktionsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit organischen Stoffen lagern, nicht zusammen mit Metallpulvern lagern.
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
Spezifische Endverwendung(en) Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Chemiedunstabzug, der für gefährliche Chemikalien ausgelegt ist und eine durchschnittliche
Anströmgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern:
10294-40-3 Bariumchromat (100,0%)
PEL (USA) Langfristiger Wert: 0,005* mg/m
3
Höchstgrenzwert: 0,1** mg/m
3
*als Cr(VI) **als CrO3; siehe 29 CFR 1910.1026
REL (USA) Langfristiger Wert: 0,001 mg/m
3
als Cr; siehe Pocket Guide Apps. A und C
TLV (USA) Langfristiger Wert: 0,01 mg/m
3
als Cr
EL (Kanada) Kurzzeitwert: C0,1 mg/m
3
Langfristiger Wert: 0,025 mg/m
3
als Cr; ACIGH A1, IARC 1
Inhaltsstoffe mit biologischen Grenzwerten:
10294-40-3 Bariumchromat (100,0%)
BEI (USA) 25 μg/L
Medium: Urin
Zeitpunkt: Ende der Schicht am Ende der Arbeitswoche
Parameter: Gesamtchrom (Rauch)
10 μg/L
Medium: Urin
Zeit: Anstieg während der Schicht
Parameter: Gesamtchrom (Rauch)
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Übliche Schutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit Hände waschen.
Schutzkleidung getrennt aufbewahren.
Eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung aufrechterhalten.
Atemschutzgeräte: Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Verwenden Sie ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Ergänzung zu den technischen Kontrollen.
Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende
Atemschutzmasken geeignet sind. Verwenden Sie nur Geräte, die nach den entsprechenden staatlichen
Normen geprüft und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
Undurchlässige HandschuheInspektieren Sie die Handschuhe vor dem Gebrauch.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert
von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe Polyvinylchlorid (PVC)
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials (in Minuten) Keine Daten verfügbar
Schutz der Augen: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Form: Pulver
Farbe: Gelb
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: N/A
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich: Keine Daten verfügbar
Sublimationstemperatur/Beginn: Keine Daten verfügbar
Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Kontakt mit brennbarem Material kann Feuer verursachen.
Entzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündung: Es liegen keine Daten vor.
Gefahr einer Explosion: Es liegen keine Daten vor.
Explosionsgrenzen:
Untere: Keine Daten verfügbar
Obere: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck: N/A
Dichte bei 20 °C (68 °F): 4,5 g/cm
3
(37.553 lbs/gal)
Relative Dichte Keine Daten verfügbar.
Dampfdichte N/A
Verdampfungsrate N/A
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten verfügbar.
Viskosität:
Dynamisch: N/A
Kinematisch: N/A
Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität Kann Feuer verstärken; Oxidationsmittel.
Chemische Stabilität Stabil unter empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung tritt keine Zersetzung
gemäß den Spezifikationen.
Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen
Reagiert mit Reduktionsmitteln
Reagiert mit brennbaren Stoffen
Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbarUnverträgliche Materialien:
Säuren
Entzündliche Stoffe
Reduktionsmittel
Organische Stoffe
Metallpulver
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Giftige Metalloxiddämpfe
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
LD/LC50-Werte, die für die Einstufung relevant sind: Keine Daten
Hautreizung oder Ätzwirkung: Kann Reizungen verursachen
Augenreizung oder -verätzung: Kann Reizungen hervorrufen
Sensibilisierung: Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
Keimzell-Mutagenität: Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält
Mutationsdaten für diesen Stoff.
Karzinogenität:
Kann Krebs erzeugen.
IARC-1: Krebserzeugend für den Menschen: ausreichende Hinweise auf Karzinogenität.
ACGIH A1: Bestätigt als krebserzeugend für den Menschen: Der Stoff ist krebserregend für den Menschen, basierend auf epidemiologischen
Studien oder überzeugenden klinischen Beweisen bei exponierten Menschen.
NTP-K: Bekanntlich krebserregend: ausreichende Beweise aus Studien am Menschen.
(Inhalation) EPA-A: Karzinogen für den Menschen: ausreichende Beweise aus epidemiologischen Studien zur Unterstützung eines
kausalen Zusammenhang zwischen Exposition und Krebs.
(Inhalation) EPA-K: Bekannte Humankarzinogene.
(oral) EPA-D: Nicht als krebserzeugend für den Menschen einzustufen: unzureichende Beweise für die Karzinogenität beim Menschen und bei Tieren
Karzinogenität oder es sind keine Daten verfügbar.
(oral) EPA-CBD: Karzinogenes Potential kann nicht bestimmt werden.
Reproduktionstoxizität: Keine Auswirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses
Stoffes nicht vollständig bekannt.
ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar
Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung: Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Informationen:
Nicht in das Grundwasser, in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinen Mengen.
Gefährdung des Trinkwassers, wenn auch nur kleinste Mengen ins Erdreich gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Wirkungen auf Wasserlebewesen haben.
Vermeiden Sie den Eintrag in die Umwelt.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
PBT: N/A
vPvB: Nicht zutreffend
Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13. ÜBERLEGUNGEN ZUR ENTSORGUNG
Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung Für die ordnungsgemäße Entsorgung behördliche Vorschriften beachten.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN
UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA UN1479
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DOT Oxidierender Feststoff, n.a.g. (Bariumchromat)
IMDG, IATA ÄTZENDER FESTSTOFF, N.A.G. (Bariumchromat)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe.
Kennzeichnung 5.1
Klasse 5.1 (O2) Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Etikett 5.1
IMDG, IATA
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe.
Zettel 5.1
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA III
Umweltgefahren: N/A
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Warnung: Oxidierende Stoffe
EMS-Nummer: F-A,S-Q
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code N/A
Transport/Ergänzende Informationen:
DOT
Meeresschadstoff (DOT): Nein
UN-"Modellvorschrift": UN1479, Oxidierender Feststoff, n.a.g. (Bariumchromat), 5.1, III
ABSCHNITT 15. GESETZLICHE INFORMATIONEN
SARA 302 Bestandteile
Dieses Material enthält keine Bestandteile mit einer Section 302 EHS TPQ.
SARA 313 BestandteileDie folgenden Bestandteile unterliegen den durch SARA Titel III festgelegten Meldestufen,
Abschnitt 313:
Bariumchromat
CAS-Nr.
10294-40-3
Datum der Überarbeitung
2007-03-01
SARA 311/312 Gefährdungen
Reaktivitätsgefahr, Akute Gesundheitsgefahr, Chronische Gesundheitsgefahr
Massachusetts Right To Know Bestandteile
Es gibt keine Bestandteile, die dem Massachusetts Right to Know Act unterliegen.
ABSCHNITT 16. SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die obigen Informationen sind
Die obigen Informationen werden als korrekt erachtet, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verstehen. Die
Die Informationen in diesem Dokument beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und gelten für das
Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften
Eigenschaften des Produkts dar.